AGB


Geschäftsabwicklung Internet:

1. Kontakt per Email, Brief, Telefon, Fax
2. Sachverhaltsschilderung über Brief, Telefon, Fax, (bitte keine Email)
2. Identifizierung Auftraggeber
3. schriftliches Angebot
4. Anzahlung durch Auftraggeber, ist Bestätigung des Angebotes
5. Ermittlungen, Observation ...
6. schriftliche Abrechnung, Ermittlungsbericht, RE
7. RE Ausgleich


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsdauer
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung eines Angebotes oder der Realisierung einer Vorschusszahlung durch den Vertragspartner "Auftraggeber" zustande und wird beendet durch die Leistungserfüllung beider Vertragspartner.


2. Vertragsinhalt
Das Auskunfts- & Ermittlungsbüro Fleischhauer wird beauftragt Leistungen entsprechend eines akzeptierten Angebotes zu erbringen. Das Rechtsverhältnis zwischen "Auftraggeber" und dem Auskunfts- & Ermittlungsbüro Fleischhauer ist hinsichtlich der zu erbringenden Leistung ein Dienstvertrag.


3. Vertragserfüllung
Die Partner sind verpflichtet, bei der Erfüllung des Vertrages zweckdienlich zusammenzuarbeiten. Jeder Vertragspartner hat seine Vertragspflichten so zu erfüllen, dass der Vertragszweck in bestmöglicher Weise erreicht und dem anderen Partner die Erfüllung seiner Pflichten möglich wird. Der "Auftraggeber" versichert mit seiner Unterschrift bei Auftragserteilung, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden. Jeder Partner ist verpflichtet, ihm mögliche und zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um von dem anderen Partner Schäden abzuwenden bzw. entstandene Schäden zu mindern. Das Auskunfts- & Ermittlungsbüro Fleischhauer unterliegt der Schweigepflicht. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein das Auskunfts- & Ermittlungsbüro Fleischhauer nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Leistungserfüllung durch Dritte ist zulässig. Das Auskunfts- & Ermittlungsbüro Fleischhauer übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Ausgestaltung der zu erarbeitenden Informationen und ebenso für Entschließungen die auf deren Grundlage gefasst werden. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe von erarbeitet Informationen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit des Auskunfts- & Ermittlungsbüro Fleischhauer in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.


4. Vertragsänderungen
Eine Vertragsänderung durch Vereinbarung ist jederzeit möglich. Der Vertrag ist durch die Vertragspartner jederzeit schriftlich kündbar. Im Falle der Kündigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt und mit der Anzahlung verrechnet.


5. Finanzen
Die Kostenerweiterung bei Festpreisen oder Honorarstundenobergrenzen bedarf der Einwilligung des Vertragspartners "Auftraggeber". Zahlungsziel ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Skonto. Der Vertragspartner "Auftragnehmer" erhält eine Vorschusszahlung von 50- 75% der Auftragssumme. (Internetaufträge, Auftrage aus dem Ausland 75%-100%) Nach Verbrauch des Vorschusses kann der Auftragnehmer die Arbeit bis zur Zahlung eines erneuten Vorschusses unterbrechen. An gesetzlichen Feiertagen, sowie für Nachtzeiten 20.00 - 08.00 Uhr und samstags bis montags 08.00 Uhr tritt zum Stundenhonorar ein angemessener Zuschlag.

Wird das Auskunfts- & Ermittlungsbüro infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Honorarsätzen des Auskunfts- & Ermittlungsbüro Fleischhauer zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung anzurechnen.

Werden während eines Einsatzes und in dessen kausalem Zusammenhang Strafmandate o. ä. von öffentlichen Organen oder deren Beauftragten erteilt, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten, auch wenn die Anzeige bzw. der Zeitpunkt der Fälligkeit des Strafbetrages, erst nach Beendigung des Auftrages eingeht bzw. liegt.


6. Gerichtsstand
Bei Aufträgen aus dem Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Positionen der vertraglichen Übereinkunft ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln oder nicht durchgeführt werden, so sollen dennoch die übrigen Positionen wirksam bleiben. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt der Sitz der Auskunfts- & Ermittlungsbüro Fleischhauer.

Stand März 2008