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alle Preise inklusive gesetzlicher MwSt, für deutsche Auftraggeber und Erfüllungsort Deutschland, abweichende Festpreise können entsprechend Auftragsvolumen vereinbart werden. Die Spanne in unseren Stundenpreisen ergibt sich aus den Rabatten gemäß Auftragsvolumen.
in EUR pro Stunde
| Observation classic |
35,00
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- |
60,00
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inkl. 1 Observant, 1 Kfz, Videodokumentation
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| Observation standard |
100,00
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- |
135,00
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inkl. 3 Observanten, 3 Kfz, Videodokumentation
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| Observation professionell |
150,00
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- |
190,00
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inkl. 5 Observanten, 4 Kfz, Videodokumentation
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| Observation Nebenkosten |
| pro gefahrenen Kilometer/Observant |
0,59
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| eventual, technische Ortung |
5,00
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| eventual, Nachermittlungen |
35,00
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eventual, Spesen gemäß Einzelnachweis
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| Ermittlungen |
40,00
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- |
165,00
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Pauschalpreise möglich z.B. Personensuche, Arbeitgeberidentifizierung u.v.m.
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| Personenschutz |
45,00
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- |
90,00
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| Preis pro Personenschützer/Stunde |
eventual, stellen von Sonder- Kfz
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| Beratung, Begutachtung und Analyse |
| Beratung zu Fragen der Unternehmenssicherheit, Bedrohungsanalysen, Gutachten, Preis auf Anfrage |
nachfolgend Preise der Alltec Datensysteme GmbH |
| Konventionelle Lauschabwehr "Entwanzung" |
| Preis pro Quadratmeter |
25,00
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- |
65,00
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IT Lauschabwehr "Systemcheck" |
| Unternehmensnetzwerke mit weinger als 100 Clients |
850,00
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- |
3.500,00
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| Einzelplatz PC |
350,00
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- |
600,00
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verdeckte Videoüberwachung |
digitale Aufzeichnung, Datenübertragung per Kabel oder Funk, eventual mobile Stationierung, eventual IR- Sonderlösungen, eventual bewegungsgesteuert, eventual mitgeführt am Körper
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| Einbau, Kosten Mitarbeiter/Stunde |
60,00
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| Technikleihe, gestaffelt pro Anlage/Tag |
21,00
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- |
35,00
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Einbau und Verkauf einer neuen oder gebrauchten Anlage auf Anfrage möglich |
Detektei aus Berlin, seit Jahrzehnten qualifizierte Ermittlungen und Beobachtungen, Partener renommierter Anwälte, Weitrschaft und Privatkunden, Detektiv, Privatdetektei Berlin, Privatdetektiv in Berlin
Detektivkosten und deutsche Gerichte
zivilrechtliche Stellungnahmen
Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffenen Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was durch Vorlage des Ermittlungsberichts und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessuale Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben.
OLG München, 18.06.93, 11 W 1592/93
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von Paragraph 91,I ZPO war.
OLG Koblenz, 24.10.90, 14 NW 671/90
Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.
OLG Schleswig, 10.02.92, 15 WF 218/91
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
OLG Stuttgart, 15.03.89, 8 WF 96/88
...ist die Einschaltung eines Detektivs aus kostenrechtlicher Sicht gerechtfertigt, wenn bereits ein bestimmter Verdacht besteht, die für eine schlüssige Antragstellung oder Rechtsverteidigung erforderlichen Einzelheiten und Beweismittel aber noch beschafft werden müssen und dies nicht anders und nicht billiger als mit Hilfe eines Detektives möglich ist. Die dafür aufgewendeten Kosten sind nach Maßgabe des § 91 ZPO erstattungsfähig, wenn ihre Aufwendung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem späteren Prozeß steht.
OLG Hamm, 31.08.92, 23 W 92/92 |