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WLAN- Sicherheit
Samstag, 15. Mai 2010

Der BGH verwies in seinem Urteile Aktenzeichen: I ZR 121/08 daraufhin, dass private Betreiber von WLAN- Netzen durch „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ den Zugriff unberechtigter Dritter auf das Netzwerk und deren Missbrauch z.B. zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen verhindern müssen. Nach Ansicht des Gerichts besteht zum Zeitpunkt des Erwerbs der Netzwerktechnik bei privaten Betreibern die Prüfpflicht zur Installation „marktüblicher Sicherungen“. Auf eine Upgrade von in die Jahre gekommener, unsicherer Netzwerktechnologien wollte das Gericht Privatanwendern nicht verpflichten.

Bei Zuwiederhandlungen können Privatpersonen auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

http://www.bundesgerichtshof.de/cln_134/DE/Entscheidungen/EntscheidungenBGH/entscheidungenBGH_node.html

 

 
Detektivkosten - Arbeitnehmer zahlt
Mittwoch, 11. Februar 2009

Ein weiteres Urteil des Landgerichtes Rheinland-Pfalz Az.: 7 Sa 197/08 bekräftig, wenn eine Arbeitnehmer seine arbeitsrechtlichen Vertragspflichten verletzt muss er jeden Schaden welcher mit seiner Pflichtverletzung dem Arbeitgeber entstand ersetzen. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies auch die Detektivkosten die zum Nachweis seiner Pflichtverletzung notwendig aufgewendet wurden sind von Ihm zu tragen.

 

 

 
US- Strafregister frei zugänglich
Samstag, 9. August 2008

Nach der kommerziellen Nutzung entsprechender Daten sind nun ein Großteil des US- Strafregisterdaten frei zugänglich. Mit sogenannten Mehrwertdiensten kann man sich beispielsweise benachrichten lassen wenn eine vorbestrafter Mitbürger ins Wohnumfeld gezogen ist, oder mal gleich den Status der aller Nachbarn abfragen und in entsprechenden Landkarten anzeigen lassen.

http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39194415,00.htm?080804174548

 

 
Kfz- Kennzeichenscan muss begründet sein
Mittwoch, 12. März 2008

Zitat aus den Leitsätzen zu den Urteilen 1 BvR 2074/05 1 BvR 1254/07 "Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben. Die stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität zulässig sein."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr207405.html

 

 
Onlinedurchsuchung in Deutschland möglich
Donnerstag, 28. Februar 2008

Das Bundesverfassungsgericht fixierte unter AZ 1BVR 370/1 und 1BVR 595/07 das neue "Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" damit wurden auch die Voraussetzungen an eine Onlinedurchsuchung definiert. Als Kernpunkte gelten der Richtervorbehalt und die Notwendigkeit der konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut, wie die Gefahr für Leib und Leben oder die Existenz des Staates.

 

 
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